Seit 2006 ist das Recht auf individuelle Förderung fest im §1 des Schulgesetzes verankert. Darin heißt es: „Jeder junge Mensch hat ohne Rücksicht auf seine wirtschaftliche Lage und Herkunft und sein Geschlecht ein Recht auf schulische Bildung, Erziehung und individuelle Förderung. […] Die Fähigkeiten und Neigungen des jungen Menschen sowie der Wille der Eltern bestimmen seinen Bildungsweg. Der Zugang zur schulischen Bildung steht jeder Schülerin und jedem Schüler nach Lernbereitschaft und Leistungsfähigkeit offen.“
Die spürbare Umsetzung der individuellen Förderung ist in der FHS schon seit langer Zeit ein grundlegendes pädagogisches Prinzip und besonderes Anliegen. Um auf die vielen verschiedenen Voraussetzungen, persönlichen Schwierigkeiten und Talente möglichst passgenau eingehen zu können, arbeiten wir fortwährend an unserem großen Förder- und Forder-Angebot und bilden uns weiter fort. Dabei integrieren wir neuste Forschungsergebnisse und digitale Medien.
Der Bereich der individuellen Förderung wird koordiniert von Frau Gierke
DIFFERENZIERUNGSANGEBOTE
FÖRDERFORDERKONZEPT
ARBEITSGEMEINSCHAFTEN
AKZELERATION UND ENRICHMENT